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2023-11-15 14:28:48 +01:00
[
{
"questions": [
"Was sind die Zulassungsvoraussetzungen um an der Hochschule zu Studieren?",
"Was ist erforderlich, um an der Hochschule Mannheim studieren zu können?"
],
"context": [
"Studiengang Unternehmens- und Wirtschaftsinformatik (UIB)\n20. Studiengang Verfahrenstechnik (VB),\n21. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (WB)\n22. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen International (WBI)\n(2) Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Ordnung\nin männlicher Form erscheinen, betreffen alle Geschlechtsidentitäten. Dies gilt auch\nfür die Führung von Hochschulgraden, akademischen Bezeichnungen und Titeln.\n\n\f\nTeil A: Allgemeiner Teil\nI. Allgemeines\n§ 2 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen\nZum Studium an der Hochschule Mannheim kann zugelassen werden, wer eine Hoch-\nschulzugangsberechtigung nach § 58 Abs. 2 LHG hat. Näheres regelt die Zulassungs-\nund Immatrikulationsordnung der Hochschule.\n"
]
},
{
"questions": ["Wie lange beträgt die Regelstudienzeit?"],
"context": [
"§ 3 Dauer und Gliederung des Studiums\n(1) Die Regelstudienzeit beträgt in den Studiengängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 21 als\nVollzeitstudium sieben Semester. Im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Interna-\ntional beträgt die Regelstudienzeit als Vollzeitstudium acht Semester. Wird das Stu-\ndium in Teilzeit absolviert, verlängert es sich entsprechend. Näheres zum Teilzeitstu-\ndium regelt die Satzung der Hochschule für ein Studium in Teilzeit.\n(2) Das Studium umfasst die theoretischen Studiensemester, ein integriertes prakti-\nsches Studiensemester (außer für den Studiengang Soziale Arbeit Plus) und die Prü-\nfungen einschließlich der Bachelorarbeit.\n(3) Das Studium in den Studiengängen nach § 1 Abs."
]
},
{
"questions": [
"Wieviele Credits brauche ich für den erfolgreichen Abschluss eines Bachelorstudiums?",
"Wieviele Credits sind notwendig, für den Abschluss des Bachelorstudiums?",
"Wieviel Stunden Arbeitsaufwand enspricht 1 CR?",
"Wieviel Stunden Arbeitsaufwand enspricht 1 Credit?"
],
"context": [
"1 Nrn. 1-9, 11-15 und 18-22\ngliedert sich in das Grundstudium, das nach zwei Semestern mit der Bachelorvorprü-\nfung abschließt, und das Hauptstudium, das mit der Bachelorprüfung abschließt.\n(4) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderli-\nchen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich in Semesterwochenstun-\nden mit den zugeordneten Anrechnungspunkten (Credits) ist im Besonderen Teil fest-\ngelegt.\n(5) Für den erfolgreichen Abschluss eines Bachelorstudiums ist der Nachweis von\nmindestens 210 Credits erforderlich. 1 Credit (CR) entspricht einem studentischen Ar-\nbeitsaufwand („workload“) von etwa 30 Stunden.\n"
]
},
{
"questions": ["Welche Regelungen gelten während Mutterschutz?"],
"context": [
"(6) Durch Beschluss des für den Studiengang zuständigen Fakultätsrats können die\nim Besonderen Teil festgelegte Reihenfolge und Art der Lehrveranstaltungen und Prü-\nfungen aus triftigen Gründen im Einzelfall abgeändert werden.\n(7) Die Hochschule berücksichtigt die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit\nKindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie von Studierenden mit Behinderung\noder chronischer Erkrankung.\n(8) In den Schutzfristen des Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der\nAusbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz MuSchG) vom 23. Mai 2017 (BGBl.\nI S. 1228) in der jeweils geltenden Fassung sind Studierende nicht verpflichtet, Prü-\nfungsleistungen zu erbringen. ",
"Das Recht, aus sonstigen während und nach einer\nSchwangerschaft eintretenden Umständen von einer Prüfungsleistung zurückzutreten,\nbleibt unberührt. Die Schutzfristen unterbrechen jede Frist nach dieser Prüfungsord-\nnung.\n(9) Liegen in der Person eines Studierenden Beeinträchtigungen aufgrund einer Be-\nhinderung oder chronischen Krankheit vor, die das Erbringen der Studienleistungen\ninnerhalb der Fristen gem. § 6 Absatz 2 Satz 1 in besonderer Weise erschweren, kann\nder zuständige Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Beauftragten für die Be-\nlange von Studierenden mit Behinderung auf Antrag eine individuelle Verlängerung\nder Frist für die Erbringung der Prüfungsleistungen genehmigen. "
]
},
{
"questions": [
"Werden Personen mit chronischen Krankheiten berücksichtigt?",
"Welche Regelungen gelten bei chronischen Krankheiten?"
],
"context": [
"Das Recht, aus sonstigen während und nach einer\nSchwangerschaft eintretenden Umständen von einer Prüfungsleistung zurückzutreten,\nbleibt unberührt. Die Schutzfristen unterbrechen jede Frist nach dieser Prüfungsord-\nnung.\n(9) Liegen in der Person eines Studierenden Beeinträchtigungen aufgrund einer Be-\nhinderung oder chronischen Krankheit vor, die das Erbringen der Studienleistungen\ninnerhalb der Fristen gem. § 6 Absatz 2 Satz 1 in besonderer Weise erschweren, kann\nder zuständige Prüfungsausschuss im Benehmen mit dem Beauftragten für die Be-\nlange von Studierenden mit Behinderung auf Antrag eine individuelle Verlängerung\nder Frist für die Erbringung der Prüfungsleistungen genehmigen. ",
"(3) Vor der Entscheidung des zuständige Prüfungsausschusses nach Absatz 2 ist in\nstrittigen Fällen mit Einverständnis der Studierenden der Beauftragte für Studierende\nmit Behinderung oder chronischer Erkrankung beziehungsweise eine andere sachver-\nständige Person anzuhören.\n(4) Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens acht Wochen vor der jeweiligen\nModulprüfung zu stellen. Die Beeinträchtigung ist von den Studierenden darzulegen\nund durch ein ärztliches Attest, das die für die Beurteilung erforderlichen Befundtatsa-\nchen enthalten muss, nachzuweisen. Diese Frist kann im Ausnahmefall verkürzt wer-\nden, wenn die Nichteinhaltung der Frist nicht selbst zu vertreten ist.\n",
"(2) Bei prüfungsunabhängigen nicht nur vorübergehenden oder chronischen gesund-\nheitlichen Beeinträchtigungen von Studierenden, welche die Erbringung von Prüfungs-\nleistungen oder Studienleistungen erschweren, kann der zuständige Prüfungsaus-\nschuss auf Antrag in Textform angemessene Maßnahmen zum Ausgleich der Beein-\nträchtigungen treffen; auf den Nachweis von Fähigkeiten, die zum Leistungsbild der\nabgenommenen Prüfung gehören, darf nicht verzichtet werden. Als Ausgleichsmaß-\nnahmen können bei schriftlichen Prüfungen insbesondere die Bearbeitungszeit ange-\nmessen verlängert, nicht auf die Bearbeitungszeit anzurechnende Ruhepausen ge-\nwährt oder persönliche oder sächliche Hilfsmittel zugelassen werden.\n"
]
},
{
"questions": [
"Wie lange ist die Frist für die Bachelorvorprüfung?",
"Bis wann muss die Bachlorvorprüfung bestanden werden?"
],
"context": [
"Die in der Prüfungsvorleistung erbrachte Leistung kann\nin einem Umfang von bis zu einem Drittel auf die Modulprüfung angerechnet werden;\ndies ist den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung anzukündigen.\n§ 6 Verlust des Prüfungsanspruchs / Fristen\n(1) Die Modulprüfungen zur Bachelorvorprüfung sollen bis zum Ende des zweiten Se-\nmesters, die Modulprüfungen zur Bachelorprüfung bis zum Ende des siebten Semes-\nters abgelegt sein.\n(2) Der Prüfungsanspruch erlischt, wenn die Prüfungsleistungen für die Bachelorvor-\nprüfung nicht spätestens zwei Studiensemester nach dem in Abs. 1 festgelegten Zeit-\npunkt erbracht sind, es sei denn, die Fristenüberschreitung ist nicht zu vertreten. "
]
},
{
"questions": [
"Wie kann man Elternzeit beantragen?",
"Was muss ich beachten, wenn ich Elternzeit beantragen will?"
],
"context": [
"Im\nHauptstudium sowie in Studiengängen ohne Bachelorvorprüfung, gilt keine Höchstfrist\nzur Erbringung von Prüfungsleistungen mehr.\n(3) Auf Antrag sind die Fristen der Elternzeit entsprechend § 15 Absatz 1 bis 3 des\nGesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz\n BEEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 (BGBl. I S. 33) in\nder jeweils geltenden Fassung zu berücksichtigen. Studierende müssen spätestens\nvier Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem ab sie die Elternzeit antreten wollen, dem\nzuständigen Prüfungsausschuss unter Beifügung der erforderlichen Nachweise in\nTextform mitteilen, für welchen Zeitraum sie Elternzeit nehmen wollen. ",
"Der zuständige\nPrüfungsausschuss prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruch-\nnahme von Elternzeit vorliegen, und teilt das Ergebnis sowie gegebenenfalls die neu\nfestgesetzten Prüfungsfristen den Studierenden mit. Die Bearbeitungszeit der Ba-\nchelorarbeit kann nicht durch die Elternzeit unterbrochen werden. Das den Studieren-\nden gestellte Thema gilt als nicht vergeben. Nach Ablauf der Elternzeit wird den Stu-\ndierenden ein neues Thema für die Bachelorarbeit gestellt.\n(4) Absatz 3 gilt entsprechend für die Inanspruchnahme der Schutzbestimmungen für\ndie Pflege von nahen Angehörigen im Sinne von § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die\nPflegezeit (Pflegezeitgesetz PflegeZG) vom 28. "
]
},
{
"questions": [
"Wieviele Prüfungsleistungen darf ich während dem praktischen Studiensemester absolvieren?",
"Wieviele Prüfungen darf ich während dem Pflichtpraktikum schreiben?",
"Bis wann kann ich mich spätestens von Prüfungen wieder abmelden?"
],
"context": [
"Studierende können\nsich bei Erstversuchen bis zum Tag vor der Prüfung wieder abmelden; für Wiederho-\nlungsprüfungen gilt § 14 Abs. 3.\n\n\f\n§ 8 Prüfungsleistungen\n(1) Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in der Regel während der Prü-\nfungswochen außerhalb der Vorlesungszeit des Studiensemesters erbracht. Zwischen\nden Prüfungen eines Fachsemesters soll jeweils mindestens ein Tag prüfungsfrei sein\nund Prüfungen unmittelbar aufeinander folgender Fachsemester sollen nicht am glei-\nchen Tag stattfinden. In einem praktischen Studiensemester können über die nach §\n4 zu erbringenden Leistungen hinaus höchstens zwei Studien- oder Prüfungsleistun-\ngen erbracht werden.\n"
]
},
{
"questions": [
"Wieviele Präsenztage muss ich im Pflichtpraktikum ableisten?",
"Wieviele Arbeitstage muss ich im Pflichtpraktikum ableisten?"
],
"context": [
"Der Umfang der Stu-\ndienzeitverlängerung ist auf Grundlage eines fachärztlichen Gutachtens zu bemessen.\f\nDer Antrag kann im ersten Studiensemester, bei nachträglichem Eintreten der Beein-\nträchtigung innerhalb von sechs Monaten, gestellt werden.\n§ 4 Praktisches Studiensemester\n(1) In die Studiengänge nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 16 und 18 22 ist ein praktisches\nStudiensemester integriert; das praktische Studiensemester liegt in der Regel im fünf-\nten Fachsemester.\n(2) Im praktischen Studiensemester sind in einem Betrieb oder in einer anderen Ein-\nrichtung der Berufspraxis 100 Arbeitstage abzuleisten. Die Studierenden werden von\neinem Professor betreut. "
]
},
{
"questions": [
"Was für Tätigkeiten müssen im praktischen Studiensemester durchgeführt werden?",
"Welche Tätigkeiten müssen im praktischen Studiensemester durchgeführt werden?",
"Muss ich Berichte im praktischen Studiensemester schreiben?",
"Muss ich Tätigkeitsberichte im praktischen Studiensemester schreiben?",
"Wie wird entschieden, ob das praktische Studiensemester bestanden wurde?",
"Auf welcher Grundlage wird entschieden, ob das praktische Studiensemester bestanden wurde?"
],
"context": [
"Zum praktischen Studiensemester gehören begleitende\nLehrveranstaltungen, die an der Hochschule in der Regel in Form von Blockveranstal-\ntungen abgehalten werden.\n(3) Über die Tätigkeit während des praktischen Studiensemesters haben die Studie-\nrenden schriftliche Berichte zu erstellen und diese von der Praxisstelle bestätigen zu\nlassen. Am Ende des praktischen Studiensemesters stellt die Praxisstelle einen Tätig-\nkeitsnachweis aus, der Art und Inhalt der Tätigkeit, Beginn und Ende der Praxiszeit\nsowie Fehlzeiten ausweist. Auf der Grundlage der Praxisberichte, des Tätigkeitsnach-\nweises, sowie des Nachweises über den erfolgreichen Abschluss der begleitenden\nLehrveranstaltungen wird entschieden, ob die Studierenden das praktische Studien-\nsemester erfolgreich abgeleistet haben.\n"
]
},
{
"questions": [
"Was sind die Voraussetzungen für das Praktische Studiensemester?",
"Wann kann das praktische Studiensemester begonnen werden?"
],
"context": [
"(4) In den Fakultäten wird ein Praktikantenamt eingerichtet. Die Leitung übernimmt\nein Professor, der von Amts wegen Mitglied des Prüfungsausschusses ist (§ 16 Absatz\n2). Das Praktikantenamt entscheidet über die Anerkennung des praktischen Studien-\nsemester als erfolgreich erbrachte Studienleistung.\n(5) Die Beschaffung eines Platzes für das praktische Studiensemester obliegt den\nStudierenden. Die Praxisstellen sind von den Studierenden vorzuschlagen und vom\nPraktikantenamt zu genehmigen; in Zweifelsfällen entscheidet der zuständige Prü-\nfungsausschuss.\n(6) Ein praktisches Studiensemester soll nur begonnen werden, wenn die Studien-\nund Prüfungsleistungen der vorangegangenen Studiensemester erfolgreich erbracht\nwurden. "
]
},
{
"questions": [
"Was ist die Bachelorvorprüfung?",
"Was ist der zweck der Bachelorvorprüfung?"
],
"context": [
"Bachelorvorprüfung\n§ 19 Zweck und Durchführung der Bachelorvorprüfung\n(1) Durch die Bachelorvorprüfung soll nachgewiesen werden, dass das Studium mit\nAussicht auf Erfolg fortgesetzt werden kann und dass die inhaltlichen Grundlagen des\nStudienfaches, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientie-\nrung erworben wurden.\n(2) Die Prüfungsleistungen der Bachelorvorprüfung werden in der Regel studienbe-\ngleitend im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums\ndurchgeführt. Die Bachelorvorprüfung ist so auszugestalten, dass sie vor Beginn der\nVorlesungszeit des auf das Grundstudium folgenden Semesters abgeschlossen wer-\nden kann.\n"
]
},
{
"questions": [
"Bekommt man ein Zeugnis für die Bachelorvorprüfung?",
"Was ist die Bachlorprüfung?",
"Was ist der zweck der Bachlorprüfung?",
"Was ist der Zweck und Durchführung der Bachelorprüfung?"
],
"context": [
"2) wird auf Antrag unverzüg-\nlich, möglichst innerhalb von vier Wochen, ein Zeugnis ausgestellt, das die Modulnoten\nund die Gesamtnote enthält; die Noten sind mit dem nach § 11 Abs. 5 ermittelten De-\nzimalwert als Klammerzusatz zu versehen.\n\n\f\nIII. Bachelorprüfung\n§ 23 Zweck und Durchführung der Bachelorprüfung\n(1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Bachelorstu-\ndiengangs. Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Zusammenhänge des\nFachs überblickt werden, die Fähigkeit vorhanden ist, dessen Methoden und Erkennt-\nnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fach-\nkompetenzen erworben wurden.\n"
]
},
{
"questions": [
"Was sind die fachlichen Voraussetzungen für die Bachelorprüfung?"
],
"context": [
"(2) Die Modulprüfungen der Bachelorprüfung werden in der Regel studienbegleitend\nim Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums durchgeführt.\n§ 24 Fachliche Voraussetzungen\n(1) Die Modulprüfungen der Bachelorprüfung kann nur ablegen, wer in dem Studien-\ngang, in dem die Bachelorprüfung abgelegt werden soll, die Bachelorvorprüfung be-\nstanden hat. Es ist zulässig, dass Studierende Prüfungsleistungen der Bachelorprü-\nfung ablegen, wenn zur vollständigen Bachelorvorprüfung maximal drei Prüfungsleis-\ntungen fehlen. Weitere Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Prüfungsausschus-\nses.\n(2) Die erfolgreiche Teilnahme an dem praktischen Studiensemester ist spätestens\nbei der Ausgabe der Bachelorarbeit nachzuweisen.\n"
]
},
{
"questions": ["Was ist die Bachelorarbeit?"],
"context": [
"§ 25 Art und Umfang der Bachelorprüfung\n(1) Im Besonderen Teil wird für die Bachelorprüfung festgelegt, welche Modulprüfun-\ngen in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen abzulegen sind.\n(2) Gegenstand der Modulprüfungen sind die Inhalte der nach Maßgabe des Beson-\nderen Teils zugeordneten Lehrveranstaltungen.\n§ 26 Ausgabe und Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit\n(1) Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass innerhalb einer\nvorgegebenen Frist ein Problem aus dem gewählten Fachgebiet selbstständig bear-\nbeitet werden kann. Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nach-\nweis der Erbringung aller für die ersten fünf Studiensemester vorgesehenen Studien-\nund Prüfungsleistungen. "
]
},
{
"questions": [
"Was sind die Vorraussetzungen um die Bachelorarbeit schreiben zu dürfen?",
"Wann darf die Bachelorarbeit geschrieben werden?"
],
"context": [
"§ 25 Art und Umfang der Bachelorprüfung\n(1) Im Besonderen Teil wird für die Bachelorprüfung festgelegt, welche Modulprüfun-\ngen in den Pflicht- und Wahlpflichtbereichen abzulegen sind.\n(2) Gegenstand der Modulprüfungen sind die Inhalte der nach Maßgabe des Beson-\nderen Teils zugeordneten Lehrveranstaltungen.\n§ 26 Ausgabe und Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit\n(1) Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass innerhalb einer\nvorgegebenen Frist ein Problem aus dem gewählten Fachgebiet selbstständig bear-\nbeitet werden kann. Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist der Nach-\nweis der Erbringung aller für die ersten fünf Studiensemester vorgesehenen Studien-\nund Prüfungsleistungen. ",
"Wurden bereits 150 Credits erworben, kann der Prüfungs-\nausschuss auf Antrag eine Zulassung zur Bachelorarbeit aussprechen.\n(2) Mit Zustimmung der Prüfer kann die Bachelorarbeit auch in einer anderen Sprache\nals Deutsch angefertigt werden. Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppen-\narbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertendem Beitrag der\nEinzelnen aufgrund von objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermögli-\nchen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Absatz 1\nerfüllt.\n(3) Die Bachelorarbeit wird von einem Professor betreut."
]
},
{
"questions": [
"In welcher Sprache darf die Bachelorarbeit geschrieben werden?",
"Darf ich die Bachelorarbeit auf Englisch schreiben?",
"Darf man die Bachelorarbeit als Gruppe bearbeiten?",
"Ist Gruppenarbeit erlaubt in der Bachelorarbeit?"
],
"context": [
"Wurden bereits 150 Credits erworben, kann der Prüfungs-\nausschuss auf Antrag eine Zulassung zur Bachelorarbeit aussprechen.\n(2) Mit Zustimmung der Prüfer kann die Bachelorarbeit auch in einer anderen Sprache\nals Deutsch angefertigt werden. Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppen-\narbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertendem Beitrag der\nEinzelnen aufgrund von objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermögli-\nchen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Absatz 1\nerfüllt.\n(3) Die Bachelorarbeit wird von einem Professor betreut."
]
},
{
"questions": [
"Darf man die Bachelorarbeit in einem Unternehmen durchführen?",
"Wie lange beträgt die bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit?",
"Darf ich die Frist der Bachelorthesis verlängern?",
"Ist es möglich die Frist der Bachelorarbeit zu verlängern?"
],
"context": [
"Soll die Bachelorarbeit in einer Ein-\nrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, ist dies zusammen mit der\nAnmeldung dem Prüfungsamt anzuzeigen.\n(5) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Soweit dies zur\nGewährleistung gleicher Prüfungsbedingungen oder aus Gründen, die von der zu prü-\nfenden Person nicht zu vertreten sind, erforderlich ist, kann die Bearbeitungszeit um\nhöchstens zwei weitere Monate verlängert werden; die Entscheidung darüber trifft der\nPrüfungsausschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme des Betreuers der Ba-\nchelorarbeit."
]
},
{
"questions": ["Wie findet die Abgabe der Bachelorarbeit statt?"],
"context": [
"Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind vom Be-\ntreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit eingehalten\nwerden kann.\n§ 27 Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit\n(1) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Sekretariat der Fakultät, der der Studien-\ngang zugeordnet ist, einzureichen. Der Einreichungszeitpunkt ist aktenkundig zu ma-\nchen. Bei der Einreichung versichert der Kandidat in Textform: „Hiermit erkläre ich,\ndass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die ange-\ngebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.“ Bei einer Gruppenarbeit ist der ent-\nsprechend gekennzeichnete Teil der Arbeit mit dieser Erklärung zu versehen.\n"
]
},
{
"questions": [
"Findet nach der Abgage der Bachelorarbeit eine münndliche Prüfung statt?",
"Muss man nach der Abgabe der Bachelorarbei ein Kolloquium durchführen?",
"Was ist das Kolloquium und was wird da geprüft?",
"Wie läuft das Kolloquium ab?"
],
"context": [
"(2) Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfern zu bewerten. Einer der Prüfer soll der Be-\ntreuer der Arbeit sein. Über den Inhalt der Bachelorarbeit findet eine mündliche Prü-\nfung (Kolloquium) statt, die in der Regel hochschulöffentlich ist. Das Bewertungsver-\nfahren soll vier Wochen nicht überschreiten.\n§ 28 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis\n(1) Die Gesamtnote errechnet sich gemäß § 11 Abs. 2, 4 und 5 aus den Modulnoten\nund der Note der Bachelorarbeit. Im Besonderen Teil kann für einzelne Modulnoten\neine besondere, an den Anrechnungspunkten orientierte Gewichtung vorgesehen wer-\nden. "
]
},
{
"questions": [
"Muss ich bei einer Online Prüfung meine Identität nachweisen?"
],
"context": [
"(3) Vor Beginn einer Online-Prüfung müssen an der Prüfung teilnehmende ihre Iden-\ntität auf Aufforderung in geeigneter Weise nachweisen, z.B. durch das Zeigen eines\namtlichen Lichtbildausweises oder eines Studierendenausweises mit Lichtbild.\n(4) An der Prüfung Teilnehmenden soll rechtzeitig vor der Prüfung die Möglichkeit ein-\ngeräumt werden, die Rahmenbedingungen der Online-Prüfung in Bezug auf Technik,\nAusstattung und räumliche Umgebung zu erproben.\n(5) Soweit in dieser und in den nachfolgenden Vorschriften über Online-Prüfungen\nnichts anderes bestimmt ist, sind die übrigen Vorschriften der Studien- und Prüfungs-\nordnung für die Online-Prüfungen anwendbar.\n"
]
},
{
"questions": [
"Was passiert, wenn ich eine Prüfung versäume?",
"Was passiert, wenn ich nicht zur Prüfung antrete?"
],
"context": [
"(7) Einwendungen gegen die inhaltliche Bewertung von Prüfungsleistungen sind spä-\ntestens binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung zu erhe-\nben und im Einzelnen und nachvollziehbar in Textform zu begründen. Mit Ablauf der\nEinwendungsfrist sind alle Einwendungen gegen die Bewertung ausgeschlossen.\n§ 12 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß\n(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn ein Prü-\nfungstermin einer angemeldeten Prüfung ohne triftigen Grund versäumt wird, oder\nwenn jemand entgegen den Bestimmungen nach § 7 Abs. 2 ohne triftigen Grund zu-\nrücktritt oder die Prüfung abbricht. ",
"Wird die Frist für die Durchführung der Wiederholungsprüfung versäumt,\nerlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden\nPerson nicht zu vertreten.\n(4) Voraussetzung für eine zweite Wiederholung (Drittversuch) von Prüfungsleistun-\ngen ist die Inanspruchnahme einer Studienfachberatung durch die Fakultät. Ein ent-\nsprechender Nachweis ist dem Prüfungsamt durch den Studierenden spätestens\nsechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters vorzulegen.\nWird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei\ndenn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten.\n(5) Eine dritte Wiederholung einer Prüfungsleistung (Viertversuch) ist nicht möglich.\n",
"Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleis-\ntung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.\n(2) Der für das Versäumnis, den Rücktritt oder den Abbruch geltend gemachte Grund\nmuss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit\nist ein ärztliches Attest vorzulegen. Aus dem Attest muss hervorgehen, woraus sich\ndie Prüfungsunfähigkeit ergeben hat. In Zweifelsfällen ist ein Attest eines von der\nHochschule benannten Arztes vorzulegen. Der Krankheit der Studierenden steht die\nKrankheit eines von ihnen zu versorgenden Kindes oder zu pflegenden Angehörigen\ngleich.\n"
]
},
{
"questions": [
"Welche Konsequenzen hat eine Täuschung bei einer Prüfungsleistung?",
"Was kann passieren, wenn ich bei einer Prüungsleistung Täusche?"
],
"context": [
"(3) Versucht jemand, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Be-\nnutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungs-\nleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Wer den ordnungsgemäßen Ablauf des\nPrüfungstermins stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden von der\nFortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird die Prü-\nfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. In schwerwiegenden oder wieder-\nholten Fällen kann der Prüfungsausschuss die zu prüfende Person von der Erbringung\nweiterer Prüfungsleistungen in dem Studiengang ausschließen. In diesem Fall erlischt\nder Prüfungsanspruch in dem Studiengang. "
]
},
{
"questions": [
"Was passiert, wenn ich die Bachelorarbeit nicht bestanden habe?"
],
"context": [
"(2) Die Bachelorvorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Modulprüfungen der Ba-\nchelorvorprüfung bestanden sind. Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn das prak-\ntische Studiensemester erfolgreich abgeschlossen ist, sämtliche Modulprüfungen der\nBachelorprüfung bestanden und die Bachelorarbeit mindestens mit der Note „ausrei-\nchend“ (4,0) bewertet wurde.\n(3) Wurde die Bachelorarbeit nicht bestanden, wird der geprüften Person Auskunft\ndarüber erteilt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und in welcher Frist die\nBachelorarbeit wiederholt werden kann.\f\n"
]
},
{
"questions": [
"Wie oft darf ich die Bachelorarbeit wiederholen?",
"Was passiert wenn amn die Bachelorvorprüfung nicht besteht?",
"Was passiert, wenn man die Bachelorprüfung nicht besteht?",
"Wie oft dürfen Prüfungsleistungen wiederholt werden?"
],
"context": [
"(4) Wurde die Bachelorvorprüfung oder die Bachelorprüfung nicht bestanden, wird auf\nAntrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie der Exmatrikulati-\nonsbescheinigung eine Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistun-\ngen und deren Noten sowie die noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält und erken-\nnen lässt, dass die Bachelorvorprüfung oder die Bachelorprüfung nicht bestanden ist.\n§ 14 Wiederholung der Prüfungsleistungen\n(1) Wiederholungsprüfungen sollen innerhalb eines halben Jahres bzw. spätestens im\nPrüfungszeitraum des Folgesemesters angeboten werden.\n(2) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können mit Ausnahme der Bachelorarbeit\nund des praktischen Studiensemesters zweimal wiederholt werden. Bachelorarbeit\nund praktisches Studiensemester dürfen nur einmal wiederholt werden. "
]
},
{
"questions": [
"Unter welchen Umständen darf ein Drittversuch durchgeführt werden?"
],
"context": [
"Wird die Frist für die Durchführung der Wiederholungsprüfung versäumt,\nerlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden\nPerson nicht zu vertreten.\n(4) Voraussetzung für eine zweite Wiederholung (Drittversuch) von Prüfungsleistun-\ngen ist die Inanspruchnahme einer Studienfachberatung durch die Fakultät. Ein ent-\nsprechender Nachweis ist dem Prüfungsamt durch den Studierenden spätestens\nsechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters vorzulegen.\nWird der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei\ndenn, das Versäumnis ist von der zu prüfenden Person nicht zu vertreten.\n(5) Eine dritte Wiederholung einer Prüfungsleistung (Viertversuch) ist nicht möglich.\n"
]
},
{
"questions": [
"Wie bildet sich die Gesamtnote des Endzeugnisses?",
"Wie bildet sich die Gesamtnote des Zeugnisses?"
],
"context": [
"(2) Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfern zu bewerten. Einer der Prüfer soll der Be-\ntreuer der Arbeit sein. Über den Inhalt der Bachelorarbeit findet eine mündliche Prü-\nfung (Kolloquium) statt, die in der Regel hochschulöffentlich ist. Das Bewertungsver-\nfahren soll vier Wochen nicht überschreiten.\n§ 28 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis\n(1) Die Gesamtnote errechnet sich gemäß § 11 Abs. 2, 4 und 5 aus den Modulnoten\nund der Note der Bachelorarbeit. Im Besonderen Teil kann für einzelne Modulnoten\neine besondere, an den Anrechnungspunkten orientierte Gewichtung vorgesehen wer-\nden. ",
"In Studiengängen mit Bachelorvorprüfung werden die Modulnoten des Grundstu-\ndiums nicht berücksichtigt.\n(2) Bei überragenden Leistungen (Gesamtnote 1,2 oder besser) wird das Gesamtur-\nteil „mit Auszeichnung bestanden“ erteilt.\n(3) Über die bestandene Bachelorprüfung wird unverzüglich, möglichst innerhalb von\nvier Wochen, auf Antrag des Studierenden ein Zeugnis ausgestellt. In das Zeugnis\nsind die Modulnoten, das Thema der Bachelorarbeit und deren Note sowie die Ge-\nsamtnote aufzunehmen; die Noten sind mit dem nach § 11 Abs. 5 ermittelten Dezimal-\nwert als Klammerzusatz zu versehen."
]
},
{
"questions": ["Was ist das Diploma Supplement?"],
"context": [
"Gegebenenfalls sind ferner die Studienrichtung,\ndie Studienschwerpunkte und die bis zum Abschluss der Bachelorprüfung benötigte\nFachstudiendauer in das Zeugnis aufzunehmen.\n(4) Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung er-\nbracht worden ist.\n§ 29 Diploma Supplement\nÜber die wesentlichen Studieninhalte wird ein Diploma Supplement in deutscher oder\nin englischer Sprache ausgestellt, das Teil des Bachelorzeugnisses ist. Das Diploma\nSupplement enthält Informationen über Studieninhalte und -ergebnisse, erworbene\nQualifikationen und weitere Berechtigungen.\f\n(2) Das Diploma Supplement wird über ein elektronisches Selbstbedienungsverfahren\nausgestellt.\n"
]
}
]