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Bachelorprüfung\n§ 23 Zweck und Durchführung der Bachelorprüfung\n(1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Bachelorstu-\ndiengangs. Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Zusammenhänge des\nFachs überblickt werden, die Fähigkeit vorhanden ist, dessen Methoden und Erkennt-\nnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fach-\nkompetenzen erworben wurden.\n", "content_type": "text", "meta": {"name": "doc_12", "_split_id": 0, "_split_offset": 0}, "id_hash_keys": ["content"], "score": null, "embedding": null}, "is_correct_answer": true, "is_correct_document": true, "origin": "gold-label", "answer": {"answer": "2) wird auf Antrag unverzüg-\nlich, möglichst innerhalb von vier Wochen, ein Zeugnis ausgestellt, das die Modulnoten\nund die Gesamtnote enthält; die Noten sind mit dem nach § 11 Abs. 5 ermittelten De-\nzimalwert als Klammerzusatz zu versehen.\n\n\f\nIII. Bachelorprüfung\n§ 23 Zweck und Durchführung der Bachelorprüfung\n(1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Bachelorstu-\ndiengangs. Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Zusammenhänge des\nFachs überblickt werden, die Fähigkeit vorhanden ist, dessen Methoden und Erkennt-\nnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fach-\nkompetenzen erworben wurden.\n", "type": "extractive", "score": 0.0, "context": "2) wird auf Antrag unverzüg-\nlich, möglichst innerhalb von vier Wochen, ein Zeugnis ausgestellt, das die Modulnoten\nund die Gesamtnote enthält; die Noten sind mit dem nach § 11 Abs. 5 ermittelten De-\nzimalwert als Klammerzusatz zu versehen.\n\n\f\nIII. Bachelorprüfung\n§ 23 Zweck und Durchführung der Bachelorprüfung\n(1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Bachelorstu-\ndiengangs. Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Zusammenhänge des\nFachs überblickt werden, die Fähigkeit vorhanden ist, dessen Methoden und Erkennt-\nnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fach-\nkompetenzen erworben wurden.\n", "offsets_in_document": [{"start": 0, "end": 672}], "offsets_in_context": [{"start": 0, "end": 672}], "document_ids": ["456ebe30fa38037a8c57707d1ff6f7ae-0"], "meta": {}}, "pipeline_id": null, "created_at": "2023-11-04 16:42:27", "updated_at": "2023-11-04 16:42:27", "meta": {}, "filters": {"_id": "456ebe30fa38037a8c57707d1ff6f7ae-0"}}], "query": "Was ist die Bachlorprüfung?", "filters": {"_id": "456ebe30fa38037a8c57707d1ff6f7ae-0"}, "id": "81f01886ef0de8b82ba4677d12f98d5b", "no_answer": false, "answers": ["2) wird auf Antrag unverzüg-\nlich, möglichst innerhalb von vier Wochen, ein Zeugnis ausgestellt, das die Modulnoten\nund die Gesamtnote enthält; die Noten sind mit dem nach § 11 Abs. 5 ermittelten De-\nzimalwert als Klammerzusatz zu versehen.\n\n\f\nIII. Bachelorprüfung\n§ 23 Zweck und Durchführung der Bachelorprüfung\n(1) Die Bachelorprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Bachelorstu-\ndiengangs. Durch die Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Zusammenhänge des\nFachs überblickt werden, die Fähigkeit vorhanden ist, dessen Methoden und Erkennt-\nnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fach-\nkompetenzen erworben wurden.\n"], "offsets_in_documents": [{"start": 0, "end": 672}], "offsets_in_contexts": [{"start": 0, "end": 672}], "document_ids": ["456ebe30fa38037a8c57707d1ff6f7ae-0"], "contexts": ["2) wird auf Antrag unverzüg-\nlich, möglichst innerhalb von vier Wochen, ein Zeugnis ausgestellt, das die Modulnoten\nund die Gesamtnote enthält; die Noten sind mit dem nach § 11 Abs. 5 ermittelten De-\nzimalwert als Klammerzusatz zu versehen.\n\n\f\nIII. 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